Im Dezember 2013 erscheint:
Battis / Krautzberger / Löhr Baugesetzbuch: BauGB. Kommentar
12. Auflage 2013. Buch. Rund 1712 S. In Leinen, C.H.BECK ISBN 978-3-406-64636-2
12,8 x 19,4 cm. (Gelbe Erläuterungsbücher)
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Mit den aktuellen Reformen
Der praxisgerechte Standardkommentar - handlich und preiswert!
Dieser Standardkommentar besticht durch Handlichkeit und Präzision. Als "Kommentar des ersten Zugriffs" enthält das Werk alle wichtigen Informationen für den Rechtsalltag und sagt auch dem eiligen Benutzer klar und verständlich "was gilt". Die gut lesbare Kommentierung orientiert sich praxisgerecht an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Den Erläuterungen der einzelnen Vorschriften ist in der Regel eine Gliederungsübersicht vorangestellt, besonders wichtige Abschnitte werden mit Vorbemerkungen eingeleitet, die dem Leser die interne und externe Systematik der Vorschriften erschließen. Ein ausführliches Sachverzeichnis erleichtert das Auffinden der gewünschten Erläuterungen. Im Anhang sind die
BauNVO und die ImmoWertV abgedruckt, deren Inhalte in die Kommentierungen mit einbezogen sind.
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Vorteile auf einen Blick:
der Kommentar des ersten Zugriffs enthält zuverlässig und leicht verständlich, was gilt
handlich und preiswert
Die Neuauflage wird von einem teilweise veränderten Autorenteam bestritten, das aus Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis besteht. Berücksichtigt werden alle Änderungen des BauGB, insbesondere das
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden sowie das
Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Für Bauämter, Vermessungsämter, kommunale Planungsämter, Projektentwickler, Architektenbüros, Bauunternehmen, Richter, Rechtsanwälte, Notare.
Begründet von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Prof. Dr. Michael Krautzberger, Ministerialdirektor a.D., und Dr. Rolf-Peter Löhr, Regierungsdirektor a.D.. Fortgeführt von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Prof. Dr. Ing. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt
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